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Forderungseinzug

Der Forderungseinzug - ein weites Gebiet


Der Forderungseinzug beschäftigt sich mit dem Eintreiben offener Forderungen. Sollte also ein Kunde die Rechnung nicht beglichen haben, auf Mahnungen auch nicht reagieren, werden weitere Schritte zum Forderungseinzug nötig.

Eine wichtige Information für alle, die gerne einen professionellen Dienst zum Forderungseinzug beauftragen möchten ist die, dass der Schuldner in den meisten Fällen die Kosten für Anwalt und so weiter, tragen muss. Dies ist dann der Fall, wenn er bereits korrekt abgerechnet und angemahnt wurde, dies jedoch ohne Erfolg blieb.

Wer gerne seine offenen Posten zum Forderungseinzug bringen möchte, kann einiges dafür tun, dass der weitere Verlauf schneller von Statten geht. Unter anderem gibt es einige wichtige Regeln zum erfolgreichen Forderungseinzug .

1. Regel: Begründung des Verzuges

Viele Rechnungen werden fehlerhaft ausgestellt. Dies kann sich später als Nachteil für den Rechnungssteller erweisen. Denn besonders dann, wenn der Forderungseinzug in die letzte Fase gehen soll, können falsche oder mangelhafte Angaben auf Rechnungen zu Stolpersteinen werden. Generell sollte in der Rechnung auch stehen, ob es sich um ein Hauptunternehmen oder um ein Subunternehmen handelt. Sobald der Kunde in Verzug gerät, sollte das Mahnverfahren eingeleitet werden. Aus Höflichkeit erinnern viele Unternehmen mit einer Zahlungserinnerung, bevor sie in den weiteren Mahnverlauf gehen. Jedoch ist dies nicht nötig und wird von säumigen Kunden häufig als Fristaufschub ausgenutzt.

Damit der Verzug offiziell begründet wird, muss man eine Mahnung, welche im Idealfall eine letzte Frist zur Zahlung, inklusive Angabe eines Datums beinhaltet, dem Kunden zugestellt werden. Regel 2: Die Rechnung- und Mahnungszustellung optimieren

Beim Forderungseinzug ist es wichtig, dass der Kunde Rechnungen und Mahnungen auch erhält. In Zeiten des Computerzeitalters und des umfangreichen Email Verkehrs sind viele Schuldner der Meinung, sie können zugestellte Emails einfach löschen, um später zu behaupten, sie hätten nichts erhalten. Dies ist nicht ganz so einfach, denn auch der Absender hat eine Kopie in seinem Emailordner. Diese sollte stets aufbewahrt werden. Generell sind Mahnungen jedoch am Besten per Post zu übermitteln. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, schickt alle Unterlagen zum Forderungseinzug per Einschreiben mit Rückschein, denn so bestätigt der Empfänger die korrekte Zustellung durch seine Unterschrift.

Regel 3: Zinsen erheben

Vielen Unternehmern oder Dienstleistern ist nicht bewusst, dass sie einen Anspruch auf Zinsen haben. Sobald der Verzug eintritt, können auf den Schuldbetrag Zinsen erhoben werden. Diese liegen üblicherweise fünf Prozent über dem herkömmlichen flexiblen Basiszinssatz.

Regel 4: Stur bleiben

Ein großer Fehler, den viele während des mit unter langen Warteprozesses zum Forderungseinzug begehen ist, dass sie aufgeben. Diesen Fehler sollte man nicht machen, denn es gibt viele Möglichkeiten an sein schwer verdientes Geld zu kommen. Sollte der Kunde auch auf die Mahnung nicht zahlen, so setzt man einen Mahnbescheid durch und beantragt das Verfahren beim Gericht. Dies sollte so zügig wie möglich erledigt werden, denn die Gefahr, dass der Schuldner sich überschuldet, also vielen anderen Unternehmen ebenfalls Summen schuldet, bringt leider auch das Risiko einer Insolvenz mit sich. In diesem Fall bekämen nur bereits beantragte und genehmigte gerichtliche Mahnbescheide einen Anteil aus der Insolvenzsumme.

Regel 5: Den Profi fragen

Wer keine Zeit und keine Nerven für den eigenen Forderungseinzug hat, der kann diesen auch an einen Profi übergeben. Anwälte und Inkassounternehmen stehen hier jederzeit zur Verfügung und begleiten ihren Klienten bis zum endgültigen Forderungseinzug.